Da es sich bei meiner Praxis um eine Privatpraxis handelt, besteht keine Möglichkeit Ihre Behandlung über Ihre Gesundheitskarte bzw. über Ihre gesetzliche Krankenkasse abzurechnen.
Sollte es Ihnen allerdings nicht möglich sein, eine:n kassenzugelassene:n Psychotherapeutin bzw. -therapeuten zu finden, obgleich Sie dringend psychotherapeutische Unterstützung benötigen, besteht die Möglichkeit, der Therapie Kostenübernahme durch Ihre Krankenkasse.
Kostenerstattungsverfahren
Sobald Sie nachweisen können, trotz intensiver Bemühungen und diversen Kontakten mit mindestens neun kassenzugelassenen Psychotherapeut:innen keinen freien Therapieplatz innerhalb der nächsten drei Monate gefunden zu haben, können Sie die Therapie in meiner Privatpraxis beantragen.
Kostenerstattung
Als Versicherte:r einer anderen gesetzlichen Krankenkasse als der Bahn BKK, sollten Sie die nachfolgenden Schritte in Angriff nehmen:
Um einen Therapieplatz zu erhalten, nehmen Sie bitte persönlich Kontakt auf mit kassenzugelassenen Therapeut:innen. Diese finden Sie auf der Homepage der kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein.
Um in meiner Praxis eine Kostenerstattung beantragen zu können, müssen Sie den Nachweis erbringen, innerhalb der nächsten drei Monate bei mehreren kassenzugelassenen Therapeut:innen keinen freien Therapieplatz bekommen zu können. Zu beachten ist, dass weder ein Termin zur Sprechstunde, noch ein Erstgespräch bzw. eine Beratung als freier Therapieplatz gelten.
Berücksichtigen Sie bitte, Ihre geführten Kontaktaufnahmen (Datum, Uhrzeit, Name, Adresse und Telefonnummer) mit den jeweiligen Therapeut:innen zu dokumentieren.
Sobald Sie eine Zusage für einen Therapieplatz erhalten, sollten Sie diese Gelegenheit nutzen. Eine Kostenerstattung Ihrer Therapie in meiner Praxis wäre vor diesem Hintergrund nicht möglich.
Sollte der:die Psychotherapeut:in, welche:r die Sprechstunde durchgeführt hat, Sie nicht behandeln können, bitten Sie darum, das Formular „Individuelle Patienteninformation zur ambulanten Psychotherapeutischen Sprechstunde - PTV 11“ ausgehändigt zu bekommen.
Die Beantragung der Therapie in meiner Praxis setzt folgende, im Formular vermerkte, Inhalte voraus:
+ Der:die Patient:in benötigt eine Verhaltenstherapie.
+ In der Praxis, in welcher die Sprechstunde angeboten wurde, kann keine Therapie durchgeführt werden.
+ Zudem sei aktuell ein Therapiebeginn „zeitnah erforderlich“. Vor diesem Hintergrund vermerken die Therapeut:innen auf dem Formular einen Dringlichkeitscode.
Ratgeber Kostenerstattung