Abrechnung

und Kosten der Psychotherapie

Kosten in der Psychotherapie

Bei meiner Praxis für Psychotherapie handelt es sich um eine Privatpraxis, in der die Kosten der Psychotherapie auf Basis der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) berechnet werden. In den folgenden Abschnitten finden Sie detaillierte Informationen für die verschiedenen Kostenträger.

Ausfallhonorar - falls Sie einen Sitzungstermin nicht wahrnehmen können

Ich bitte Sie um Ihr Verständnis, dass Sie einen vereinbarten Termin mindestens 48 Stunden vor der vereinbarten Zeit absagen müssen. Sollte die Absage später erfolgen, muss ich Ihnen ein Ausfallhonorar privat in Rechnung stellen.
Sollte ich den von ihnen abgesagten Termin dennoch belegen können, werde ich selbstverständlich auf das Ausfallhonorar verzichten. Die gesetzliche Grundlage hierzu finden Sie im BGB §14.

Private Krankenkasse und Beihilfe

Als privat versicherte Person besteht die Möglichkeit, zeitnah einen Termin zum Erstgespräch zu vereinbaren. Die von mir erbrachten Leistungen stelle ich Ihnen, gemäß der Gebührenordnung für Ärzt:innen und Psychotherapeut:innen (GOÄ/GOP), privat in Rechnung. Bitte klären Sie ab, inwieweit Ihre private Krankenversicherung die Kosten übernimmt, bzw. zusätzliche Dokumente eingereicht werden müssen. In der Regel werden die Kosten durch die Private Krankenversicherung übernommen.
Gebührenordnung GOP

Selbstzahler

Sollten Sie sich entschieden haben, die Kosten Ihrer Therapie selbst zu tragen, können Sie telefonisch einen Termin vereinbaren. Im Anschluss an ein Erstgespräch werden wir zeitnah mit der Therapie beginnen können. Für ein psychotherapeutisches Gespräch über die Dauer von 50 Minuten werde ich Ihnen 100,55 Euro (2,3-facher Satz gemäß Gebührenordnung für Psychotherapeuten) in Rechnung stellen.
Die für das Erfassen erforderlicher Daten, die biologische, psychische sowie die soziale Lebensgeschichte betreffend, sind in diesem Satz enthalten. Ebenso das Integrieren von zur Klärung beitragenden Mitarbeit von Bezugspersonen sowie alle für ihr Krankheitsbild erforderlichen Testungen werden hiermit abgedeckt.
Gebührenordnung GOP

Soldaten:innen

Auf Grundlage der Vereinbarung zwischen der Bundespsychotherapeutenkammer und dem Bundesministerium für Verteidigung haben Soldat:innen, die Möglichkeit eine Psychotherapie in einer niedergelassenen Privatpraxis für Psychotherapie in Anspruch zu nehmen.
Hierzu benötigen Sie lediglich eine Überweisung des Truppenarztes, damit die Kosten für die Psychotherapie vom Dienstherrn übernommen werden.
Bringen Sie bitte zu unserem Erstgespräch den Sanitätsvordruck "Kostenübernahmeerklärung" (San/BW/0218) mit. Auf Basis dieser werden die Probatorischen Sitzungen durchgeführt und abgerechnet.
Behandlung von Soldaten in Privatpraxen

Beamtenbeihilfe, Freie Heilfürsorge und Berufsgenossenschaft

Beamtenbeihilfe

Die Kosten für eine Psychologische Psychotherapie werden von den Beihilfestellen von Bund, Ländern und Kommunen, in den meisten Fällen, ohne Probleme übernommen. Teilen Sie Ihrer Beihilfestelle bitte nach der Terminvereinbarung zu unserem Erstgespräch mit, dass Sie eine Psychotherapie in Anspruch nehmen werden und bitten Sie um Zusendung der benötigten Antragsformulare. Ferner werde ich, innerhalb der ersten fünf Sitzungen, den benötigten und ausführlichen Antrag zur Psychologischen Psychotherapie an Ihre Beihilfestelle senden.

Freie Heilfürsorge

Vollzugsbeamte des Bundesgrenzschutzes, Polizeivollzugsbeamte, Beamte die in Justizvollzugsanstalten beschäftigt sind sowie Beamte im Einsatzdienst der Berufsfeuerwehren und Landesfeuerwehrschulen, können eine Psychotherapie über die freie Heilfürsorge in Anspruch nehmen.
Hierzu benötigen Sie von Ihrem Hausarzt eine Überweisung, zunächst für 5 probatorische Sitzungen, zu einem Psychologischen Psychotherapeuten. Im Anschluss an diese fünf Sitzungen erstelle ich Ihnen einen Bericht für die eigentliche Beantragung der Psychotherapie zur Genehmigung bei Ihrem Kostenträger.

Berufgenossenschaft

Die Kosten für eine Psychotherapie werden von den Berufsgenossenschaften übernommen, wenn Ihre Beschwerden durch einen Arbeits- oder Wegeunfall verursacht worden sind. Bitte erkundigen Sie sich rechtzeitig bei der zuständigen Berufsgenossenschaft über deren Bestimmungen und Bedingungen für eine Psychotherapie.

Gesetzliche Krankenkassen

Da es sich bei meiner Praxis um eine Privatpraxis handelt, besteht keine Möglichkeit Ihre Behandlung über Ihre Gesundheitskarte bzw. über Ihre gesetzliche Krankenkasse abzurechnen.
Sollte es Ihnen allerdings nicht möglich sein, eine:n kassenzugelassene:n Psychotherapeutin bzw. -therapeuten zu finden, obgleich Sie dringend psychotherapeutische Unterstützung benötigen, besteht die Möglichkeit, der Therapie Kostenübernahme durch Ihre Krankenkasse.

Kostenerstattungsverfahren

Sobald Sie nachweisen können, trotz intensiver Bemühungen und diversen Kontakten mit mindestens neun kassenzugelassenen Psychotherapeut:innen keinen freien Therapieplatz innerhalb der nächsten drei Monate gefunden zu haben, können Sie die Therapie in meiner Privatpraxis beantragen.

Kostenerstattung

Als Versicherte:r einer anderen gesetzlichen Krankenkasse als der Bahn BKK, sollten Sie die nachfolgenden Schritte in Angriff nehmen:
Um einen Therapieplatz zu erhalten, nehmen Sie bitte persönlich Kontakt auf mit kassenzugelassenen Therapeut:innen. Diese finden Sie auf der Homepage der kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein.
Um in meiner Praxis eine Kostenerstattung beantragen zu können, müssen Sie den Nachweis erbringen, innerhalb der nächsten drei Monate bei mehreren kassenzugelassenen Therapeut:innen keinen freien Therapieplatz bekommen zu können. Zu beachten ist, dass weder ein Termin zur Sprechstunde, noch ein Erstgespräch bzw. eine Beratung als freier Therapieplatz gelten.
Berücksichtigen Sie bitte, Ihre geführten Kontaktaufnahmen (Datum, Uhrzeit, Name, Adresse und Telefonnummer) mit den jeweiligen Therapeut:innen zu dokumentieren.
Sobald Sie eine Zusage für einen Therapieplatz erhalten, sollten Sie diese Gelegenheit nutzen. Eine Kostenerstattung Ihrer Therapie in meiner Praxis wäre vor diesem Hintergrund nicht möglich.
Sollte der:die Psychotherapeut:in, welche:r die Sprechstunde durchgeführt hat, Sie nicht behandeln können, bitten Sie darum, das Formular „Individuelle Patienteninformation zur ambulanten Psychotherapeutischen Sprechstunde - PTV 11“ ausgehändigt zu bekommen.
Die Beantragung der Therapie in meiner Praxis setzt folgende, im Formular vermerkte, Inhalte voraus:
+ Der:die Patient:in benötigt eine Verhaltenstherapie.
+ In der Praxis, in welcher die Sprechstunde angeboten wurde, kann keine Therapie durchgeführt  werden.
+ Zudem sei aktuell ein Therapiebeginn „zeitnah erforderlich“. Vor diesem Hintergrund vermerken die Therapeut:innen auf dem Formular einen Dringlichkeitscode.
Ratgeber Kostenerstattung
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